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Behandlungspflege Nach SGB V

Zur Behandlungspflege gehören medizinische Leistungen, die der Hausarzt oder Facharzt verordnet.

Seit Februar 2024 Kooperation mit dem Urolgischen Facharztzetrum Wetzlar, Katheterwechsel speziell bei Männern im Häuslichen und Stationären Umfeld.

Leistungen der Behandlungspflege sind unter anderem:

 


 

Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege-Tätigkeiten umfassen notwendige Hilfeleistungen, die das Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.

Leistungen der Grundpflege sind unter anderem:

 


 

Beratungsbesuche bei S.d. §37 Abs. 3 SGB XI

Die halbjährlich (Pflegegrad 1 und 2) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 3-5) stattfindenden Beratungsbesuche dienen der Feststellung der Pflegesituation, sofern Angehörige oder andere nicht ausgebildete Kräfte pflegen. Des weiteren dienen diese Pflegeeinsätze der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Patienten bzw. der Angehörigen / Pflegenden, so dass weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist.

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