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Behandlungspflege Nach SGB V
Zur Behandlungspflege gehören medizinische Leistungen, die der Hausarzt oder Facharzt verordnet.
Leistungen der Behandlungspflege sind unter anderem:
- Wunderversorgung, Verbandswechsel
- Verabreichen von Injektionen s.c oder i.m
- Verabreichung und Kontrolle von Medikamenten
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutzuckermessung und Blutdruckkontrolle
- Katheterversorgung jeglicher Art
- Parenterale Ernährung (Port Versorgung und Ernährung)
- sterile Verbandswechsel nach Implatationen und Amputationen
- Inhalationen, Einreibungen und Wickeln
Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege-Tätigkeiten umfassen notwendige Hilfeleistungen, die das Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Leistungen der Grundpflege sind unter anderem:
- Körperpflege sowie Baden und Duschen
- Hilfe beim An- und Auskleiden, Anlegen von Korsett oder Prothesen
- Krankenbeobachtung von Allgemeinzustand und Ernährungszustand
- Vorbeugung von Dekubitus, Kontrakturen, Pneumonie und Thrombose
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, auch Künstliche Ernährung
- Regelmäßige Gewichtskontrolle
- Allgemeine Haushaltsführung: Reinigung der Wohnung und Erledigung von Einkäufen
Beratungsbesuche bei S.d. §37 Abs. 3 SGB XI
Die halbjährlich (Pflegegrad 1 und 2) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 3-5) stattfindenden Beratungsbesuche dienen der Feststellung der Pflegesituation, sofern Angehörige oder andere nicht ausgebildete Kräfte pflegen. Des weiteren dienen diese Pflegeeinsätze der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Patienten bzw. der Angehörigen / Pflegenden, so dass weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist.