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Behandlungspflege Nach SGB V
Zur Behandlungspflege gehören medizinische Leistungen, die der Hausarzt oder Facharzt verordnet.
Seit Februar 2024 Kooperation mit dem Urolgischen Facharztzetrum Wetzlar, Katheterwechsel speziell bei Männern im Häuslichen und Stationären Umfeld.
Leistungen der Behandlungspflege sind unter anderem:
- Wundversorgung, Verbandswechsel
- Verabreichen von Injektionen s.c oder i.m
- Verabreichung und Kontrolle von Medikamenten
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutzuckermessung und Blutdruckkontrolle
- Katheterversorgung, hier besteht ab sofort eine Kooperation mit dem Urologischem Facharztzentrum Wetzlar, spezialisiert auf den Transurthtralen Katheterwechsel bei Männern
- Parenterale Ernährung (Port Versorgung und Ernährung)
- sterile Verbandswechsel nach Implatationen und Amputationen
- Inhalationen, Einreibungen und Wickeln
Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege-Tätigkeiten umfassen notwendige Hilfeleistungen, die das Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Leistungen der Grundpflege sind unter anderem:
- Körperpflege sowie Baden und Duschen
- Hilfe beim An- und Auskleiden, Anlegen von Korsett und/oder Prothesen
- Krankenbeobachtung von Allgemeinzustand und Ernährungszustand
- Vorbeugung von Dekubitus, Kontrakturen, Pneumonie und Thrombose
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, auch Künstliche Ernährung
- Regelmäßige Gewichtskontrolle und Blutdruckkontrolle (Vitalwerte)
- Allgemeine Haushaltsführung: Reinigung der Wohnung und Erledigung von Einkäufen
Beratungsbesuche bei S.d. §37 Abs. 3 SGB XI
Die halbjährlich (Pflegegrad 1 und 2) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 3-5) stattfindenden Beratungsbesuche dienen der Feststellung der Pflegesituation, sofern Angehörige oder andere nicht ausgebildete Kräfte pflegen. Des weiteren dienen diese Pflegeeinsätze der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Patienten bzw. der Angehörigen / Pflegenden, so dass weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist.